FÜR MEHR TRANSPARENZ
Honorar
Die Vergütung unserer Planungsleistungen orientiert sich gemäß den Vorgaben der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) an der Bausumme.
Grundsätzlich kann man als Richtwert für die Höhe des Honorars ca. 20 % der Baukosten bei 100% der zu erbringenden Teilleistungen bei durchschnittlichen Planungsanforderungen heranziehen.
100% der Teilleistungen beinhalten folgende neun Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung – 3%
2. Vorplanung mit Kostenschätzung – 10%
3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung – 15%
4. Genehmigungsplanung – 6%
5. Ausführungsplanung – 24%
6. Vorbereitung der Vergabe – 7%7. Mitwirkung an der Vergabe – 3%
8. Objektüberwachung und Kostenfeststellung – 29%
9. Objektbetreuung und Dokumentation – 3%
(Für manche Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung von Flächennutzungsplänen gelten andere Leistungsphasen.)
Gerne betreuen wir Ihre Baumaßnahme nach Bedarf auch in einzelnen der oben aufgeführten Leistungsphasen. In diesem Fall werden nur die hierfür anfallenden Planungskosten abgerechnet. Sollten Sie ein pauschaliertes Honorarangebot wünschen, ist dies nach Absprache ebenfalls möglich.
Entstehende Planungskosten sollten Sie nicht als reine Zusatzkosten betrachten. Durch exakte Planung, Einholung vergleichbarer Angebote und professionelle Baubetreuung amortisieren sich diese im Regelfall.
Die Erstellung eines Honorarangebotes ist für Sie in jedem Fall unverbindlich und kostenfrei.